Verbandsstruktur

Der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften, die eine bestimmte Aufgabe gemeinsam erledigen, wie hier beim ZVNL die Organisation, Planung und Umsetzung des Schienenpersonennahverkehrs im gesamten Bediengebiet. Der ZVNL ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Organisatorisch gliedert sich der Verband in folgende Bereiche: Verbandsvorsitzender, Verwaltungsrat, Verbandsversammlung und die Geschäftsführung.

Der Verbandsvorsitzende wird aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt. Seit 2015 ist der Landrat aus dem Landkreis Nordsachsen, Herr Kai Emanuel, Verbandsvorsitzender des ZVNL. Er leitet die Verbandsversammlung sowie die Sitzungen des Verwaltungsrats und vertritt den Zweckverband nach außen. Zudem bereitet er die Sitzungen vor und vollzieht die Beschlüsse. Sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin wird aus der Mitte des Verwaltungsrats gewählt.

Die Verbandsversammlung ist das oberste Verbandsorgan, in dem alle Verbandsmitglieder vertreten sind. Die Verbandsversammlung des ZVNL besteht aus den jeweiligen Landräten/Landrätinnen bzw. dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin der Stadt Leipzig. Zusätzlich entsendet jedes Mitglied zwei weitere Vertreter/Vertreterinnen in die Verbandsversammlung. Die weiteren Vertreter/Vertreterinnen werden vom Kreistag bzw. vom Stadtrat für die Dauer von dessen Wahlperiode aus dessen Mitte gewählt. Für jeden weiteren Vertreter bzw. jede weitere Vertreterin ist ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin für den Fall der Verhinderung durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder (Kreistag/Stadtrat) zu wählen. In der Verbandsversammlung werden alle wesentlichen Angelegenheiten des ZVNL entschieden, wie z. B. die Bestellung von Verkehrsleistungen bei Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Stimmenverteilung in der Verbandsversammlung gestaltet sich wie folgt: Die Landkreise Leipzig und Nordsachsen haben jeweils drei Stimmen und die Stadt Leipzig verfügt über vier Stimmen.

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, dem/der nach der Geschäftsverteilung zuständigen Beigeordneten der Stadt Leipzig sowie aus den gesetzlichen Vertretern der Landkreise. Ihm obliegt die Vorbereitung aller Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung. Darüber hinaus entscheidet er über die Angelegenheiten, die ihm nach der Verbandssatzung oder im Einzelfall von der Verbandsversammlung übertragen werden, soweit es sich dabei nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Der Verwaltungsrat ist insbesondere zuständig für Beschlüsse über überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sowie die Aufnahme von Kassenkrediten einschließlich der Umschuldung von Krediten.

Der Geschäftsführer/Die Geschäftsführerin des ZVNL führt die Aufgaben des Zweckverbandes entsprechend den Weisungen des oder der Verbandsvorsitzenden und den Beschlüssen der Verbandsversammlung aus. Er/sie leitet die Geschäftsstelle des Verbandes und führt im Auftrage des bzw. der Verbandsvorsitzenden die laufenden Geschäfte des Zweckverbandes eigenverantwortlich und vertritt den Verband im Rahmen seiner/ihrer vom oder von der Verbandsvorsitzenden übertragenen Vertretungsmacht. Geschäftsführer des Verbandes ist seit 01.04.2021 Herr Bernd Irrgang.

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